Was zählt als KFW 60 Haus?

Ein KFW Energiesparhaus 60 muss, genau wie das KFW 40 Haus, zwei Kriterien erfüllen um als solches zu zählen und auch als solches gefördert zu werden:

Zum einen ist dies der Jahres-Primärenergiebedarf, der nach Energieeinsparverordnung (ENEV) den "Gesamtenergieverbrauch" des Gebäudes darstellen soll. Er darf nicht mehr als 60 kWh pro Quadratmeter Gebäudenutzfläche betragen.

Zum anderen ist dies der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche des Gebäudes bezogene spezifische Transmissionswärmeverlust. Ein Kennwert der die thermische Hülle des Gebäudes beschreibt. Also eine Aussage über die Qualität der Wärmedämmung der Außenbauteile macht. Dieser sollte den in der ENEV beschriebenen Höchstwert um mindestens 30% unterschreiten.

Wenn Sie mehr über das KFW Energiesparhaus 60 wissen wollen, dann sehen Sie sich die Seite der KFW-Bank an. Hier werden auch weiterführende Links zum Thema angeboten.

Ansonsten sollten Sie Interesse am Bau eines KFW 60 Haus haben, dann sprechen Sie mit uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.